Allgemeine Geschäftsbedingungen

im Rahmen von Kaufverträgen, die zwischen DILLICIOUS – im Folgenden „Anbieter“ – und dem Kunden – im folgenden „Kunde“ – geschlossen werden.

§1 Geltungsbereich

DILLICIOUS ist kein Onlineshop und wendet sich nicht an Endverbraucher, sondern beliefert ausschließlich Unternehmer. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher ausschließlich gegenüber natürlichen und juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit in eine Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter treten.

Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendungen, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsgegenstand, Angebot, Vertragsabschluss

Vertragsgegenstand sind die im Rahmen des vom Anbieter in der Auftragsbestätigung genannten und spezifizierten Waren. Die Beschaffenheit der bestellten Waren ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der Webseite des Anbieters. Abbildungen auf der Internetseite geben die Produkte unter Umständen nur ungenau wieder, insbesondere Farben können aus technischen Gründen abweichen. Bilder dienen lediglich als Anschauungsmaterial und können vom Produkt abweichen.

Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunde kommen erst durch eine schriftliche Auftrags- oder Versandbestätigung beziehungsweise mit der Auslieferung der Ware an den Kunden zustande.

Die auf der Internetseite des Anbieters enthaltenen Produktdarstellungen sind keine verbindlichen Angebote, sondern dienen der Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden

§3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn der Anbieter sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Anbieter die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Anbieter entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an den Anbieter in Höhe des mit dem Anbieter vereinbarten Endbetrags einschließlich Mehrwertsteuer ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Anbieter wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

§4 Lieferung, Preise und Zahlung

Die Lieferung (Auslieferung an das Versandunternehmen, Spediteur oder Paketdienst) erfolgt bei Erstbestellung unverzüglich nach Geldeingang bei Zahlungsart Überweisung, anderenfalls unverzüglich nach Versand der Auftragsbestätigung und der Rechnung.

Detaillierte Liefer- und Versandbedingungen erhält der Kunde zusammen mit den Preisangaben auf Anfrage.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Der Anbieter haftet im Fall des von ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

Die vom Anbieter angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist beim Kauf auf Rechnung der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung ohne Abzug zu zahlen

§5 Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§6 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§7 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware bei Erhalt unverzüglich zu prüfen und eventuelle Mängel umgehend anzuzeigen.

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von dem Anbieter gelieferten Ware. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Anbieter die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dem Anbieter stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von dem Anbieter gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

§8 Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.